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Weitere Informationen zum Energie-Verbrauchsausweis – Hausbesitzernetz
Mai 10, 2012 Album Leave a comment
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admin
Der Energieausweis auch Energie-Verbrauchsausweis genannt wird gemäß §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Antrag ausgestellt und ausgegeben, es gibt viele Anbieter im Internet wo man einen Energieausweis online bestellen kann. Vorab müssen alle relevanten Daten zum Haus oder zur Wohnung gegengeprüft werden. Auch gibt die berechtigte Vergabestelle von Energieausweisen oftmals Modernisierungsempfehlungen ab. Ein Energieausweis hat eine gültigkeit von 10 Jahren bzw. kann auch früher erneuert werden wenn sich teilweise Modernisierungsarbeiten ergeben haben. Um Käufern oder Mietern bei einer Veräußerung oder Vermietung die nötigen Daten zu den Energiewerten mitzuteilen, reicht ein Energieausweis völlig aus, dieser sollte nur möglichst aktuell gehalten werden. Hierzu sollten Sie einen Energieberater beauftragen, dieser wird sie über alle Eventualitäten aufklären und beraten.
Folgende Punkte sind zu beachten wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Haus benötigen, da es auch Ausnahmen gibt wo kein Energieausweis ausgestellt werden kann, es kann jedoch ein Bedarfsausweis bestellt werden. Dazu zählen Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, mit dem Baujahr 1977 und älter, die keine Sanierung vorweisen können, solche Gebäude, die in den letzten drei Jahren mindestens einen 30%-Leerstand aufweisen bzw. solche Gebäude, die zu mehr als 10% gewerblich genutzt werden.